
Im August 2016 wurden Änderungen des § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) vorgenommen. Anlass war die steigende Anzahl der Untergebrachten und die lange Verweildauer. Die Änderung sollte eine genauere Prüfung und eine angemessene Verweildauer ermöglichen. Das statistische Bundesamt erhob keine Zahlen, so dass diese Kleine Anfrage dazu dienen soll, aktuelle Zahlen zu erfahren.
Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 19/4589 - Herunterladen als PDF
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/4959 vor. Antwort als PDF herunterladen