
Drucksache Nr. 19/1689
Die Ersatzfreiheitsstrafe im deutschen Strafrecht (§ 43 Strafgesetzbuch) ist in ihrer aktuellen Konzeption und ihrer praktischen Anwendung ein Instrument der Diskriminierung von einkommens- und vermögenschwachen Menschen, die häufig am Existenzminimum leben. Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird und diese nicht zahlen kann oder will, muss nach § 43 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. DIE LINKE will § 43 StGB aufheben und als Alternative die gemeinnützige Arbeit gestärkt werden.